Lohnsteuer - Betriebsfeiern für Führungskräfte
Das Finanzgericht Münster entschied mit Urteil vom 20.02.2020 (8 K 32/19 E,P,L), dass der für Betriebsveranstaltungen geltende günstige Pauschalsteuersatz von 25 % nicht anwendbar ist, wenn eine Veranstaltung
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