Gleich, ob individualvertragliche Einzelfalllösung, umfangreiche Umstrukturierungen oder angestrebte Flexibilisierung: Das Arbeitsrecht bietet für den Arbeitgeber zahlreiche Risiken und Fallstricke, welche nur mit Hilfe einer kompetenten Beratung und Planung erfolgreich vermieden werden können.
Wir kennen die besonderen arbeitsrechtlichen Fragen und Probleme Ihrer „Branche"!
Unser Leistungsspektrum umfasst dabei insbesondere:
- Verhandlung und Gestaltung von Arbeitsverträgen
- Unterstützung bei der sicheren Abfassung von Arbeitszeugnissen
- Verhandlung und Entwurf von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
- Planung und Begleitung von Umstrukturierungsmaßnahmen, insbesondere mit Blick auf die Fragen und Anforderungen des § 613a BGB
- Entwicklung und Umsetzung flexibler Arbeitszeit- und Entgeltgestaltungen
- Vertretung und Verhandlung in allen individual-/kollektivarbeitsrechtlichen Rechtsstreitigkeiten
Unser Spezialgebiete:
I. Öffentlicher Dienst
- Gesetzliche Grundlage, Umfang und Angehörige des öffentlichen Diensts
- Tarifvertragsrecht TVöD/TVAöD/TV-L
- Individuelles Arbeitsrecht
- Personalvertretungsrecht
- Rekommunalisierung und Privatisierung
II. Kirchliches Arbeitsrecht
- Geltungsbereich des kirchlichen Arbeitsrecht
- Tarifverträge AVR, BAT, TVöD und 3. Weg
- Mitarbeitervertretung
- Loyalitätspflichten und Kündigungsschutz
- Arbeitnehmerüberlassung
- AGG bei kirchlichen Arbeitgebern
- Begründung, Gestaltung und Beendigung von Chefarztverträgen
- Kooperationen, Ausgliederungen und Umstrukturierungen